Ratgeber
/ 30. September 2026

Auflagenschreiben im Arbeitsschutz: Wenn die Behörde schreibt, wird es ernst

Mehr Kontrollen, mehr Druck: Seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz geraten Unternehmen häufiger in den Fokus der Behörden. Auflagenschreiben sind kein Formalismus – sie bergen konkrete Haftungsrisiken. Entscheidend ist jetzt ein strukturiertes Vorgehen im Unternehmen.

Einstieg: Mehr Kontrollen – mehr Verantwortung für die Geschäftsführung

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum 01.01.2021 hat sich die Realität in vielen Unternehmen spürbar verändert: Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden erhöhen systematisch ihre Prüfquote. Bis spätestens 2026 sollen jährlich mindestens 5 % aller Betriebe kontrolliert werden.

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