Ratgeber
/ 30. September 2026

Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Ein kostenloses Frühstück oder ein Geschäftsessen klingt zunächst erfreulich. Steuerlich kann eine gestellte Mahlzeit jedoch Auswirkungen auf die Verpflegungspauschale haben.

Versteuerung üblicher Mahlzeiten

Bekommt der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine übliche Mahlzeit gestellt, führt diese zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Bewertung erfolgt nicht mit dem tatsächlichen Wert, sondern mit dem amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV). Dieser beträgt:

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