Ratgeber
/ 30. September 2026

Reisenebenkosten

Oft sind es die kleinen Beträge, die am Ende den Unterschied machen. Doch nicht jede Ausgabe während einer Dienstreise zählt automatisch zu den steuerlich begünstigten Reisenebenkosten.

Bei beruflichen Gründen unproblematisch

Reisenebenkosten werden steuerlich anerkannt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit stehen. Hierzu gehören beispielsweise:

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