Ratgeber
/ 30. September 2026

Unterkunftskosten

Ob Hotel, Pension oder Ferienwohnung – Übernachtungskosten können grundsätzlich in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden. Grenzen setzt das Steuerrecht allerdings bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten.

Nachgewiesene Übernachtungskosten

Steuerlich berücksichtigt werden die nachgewiesenen Kosten, die dem Arbeitnehmer für die Unterkunft am auswärtigen Tätigkeitsort entstehen. Hierzu gehören insbesondere:

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