Verpflegungskosten
Essen muss jeder – steuerlich werden Verpflegungskosten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Entscheidend sind vor allem die Dauer der Auswärtstätigkeit und die gesetzlichen Pauschalen.
Keine Erstattung tatsächlicher Kosten möglich
Der Mehraufwand für Verpflegung wird nur pauschal berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers dürfen selbst dann nicht angesetzt werden, wenn diese nachweislich höher sind. Es gelten die in der Tabelle genannten Pauschalen.
…