Verschärfte Sperrfristen im Umwandlungssteuergesetz seit 2025
Mit dem neuen Umwandlungssteuer-Erlass hat die Finanzverwaltung 2025 weitreichende Änderungen bei den Sperrfristregelungen des UmwStG auf den Weg gebracht. Besonders betroffen sind Einbringungen und Anteilstauschvorgänge unter dem gemeinen Wert.