Eigentlich sollte der Anlagenspiegel ab 2026 verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz werden. Nun zeichnet sich eine überraschende Kehrtwende ab: Nach einer aktuellen Information der DATEV an die angeschlossenen Steuerberater verzichtet die Finanzverwaltung vorerst auf die geplante verpflichtende elektronische Übermittlung. Für Unternehmen bedeutet das zunächst Entlastung.