Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – wie ist der aktuelle Stand?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat erstmals verbindlich festgelegt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen in ihren Lieferketten tragen.