Wer Anzahlungen für Maschinen, Photovoltaikanlagen oder andere Investitionen leistet, kennt das Risiko: Der Lieferant gerät in Schwierigkeiten, oder die Leistung wird nie erbracht.
Zuletzt hat die Finanzverwaltung rund 140.000 Betriebe im Jahr geprüft. Dabei gilt, je größer das Unternehmen ist, desto häufiger kommt der Betriebsprüfer. Dazu teilt das Finanzamt die Firmen in verschiedene Größenklassen ein. Wo landet Ihr Unternehmen, und können Sie die Einteilung beeinflussen?
Bisher gilt bei der Umsatzsteuer: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer besitzt.
Eigentlich sollte der Anlagenspiegel ab 2026 verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz werden. Nun zeichnet sich eine überraschende Kehrtwende ab: Nach einer aktuellen Information der DATEV an die angeschlossenen Steuerberater verzichtet die Finanzverwaltung vorerst auf die geplante verpflichtende elektronische Übermittlung. Für Unternehmen bedeutet das zunächst Entlastung.
Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus.
Die Umsatzbesteuerung von Sachbezügen dient dem Ausgleich der privaten Nutzung durch Arbeitnehmer und folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der Lohnsteuer unterscheiden. Auf den folgenden Seiten erläutern wir die umsatzsteuerlichen Grundlagen als Basis für die danach folgenden Spezialthemen.