Entstehen nach einer Betriebsprüfung oder einer später korrigierten Steuerfestsetzung zusätzliche Umsatzsteuerbeträge, fallen häufig erhebliche Nachzahlungszinsen an.
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, ist das ärgerlich. Zugleich kann das Versäumen einer Frist teuer werden, etwa wenn Ihnen steuersparende Sachverhalte erst später auffallen. Manchmal gibt es eine Hintertür, die Ihnen helfen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine Betriebsaufgabe beim Unternehmer oder eine Abfindung beim Beschäftigten handelt: In beiden Fällen ist ein Teilerlass der Kirchensteuer möglich. Wann gilt das, und wie sieht der Antrag aus? Wir geben die Antworten.
Ein Urteil mit Sprengkraft: Trotz festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung bleibt der steuerliche Wert bei 0 €. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für den Gesellschafter – nicht der Scheinwert auf dem Papier.
Viele Millionen Menschen haben eine Lebensversicherung, die vor dem Kalenderjahr 2005 abgeschlossen wurde. Seinerzeit versprach der Gesetzgeber, dass die spätere Auszahlung unter festen Voraussetzungen steuerfrei ist. Das gilt aktuell nicht mehr, einiges ist bei alten Versicherungen in der Schwebe.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen („Minijobs“) müssen nicht zwangsläufig Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Entscheidend ist der Krankenversicherungsstatus der Beschäftigten – nicht allein die Verdienstgrenze.
Bei einem Allein-Geschäftsführer muss das Verbot, einen Betriebs-PKW auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Das Finanzamt kann nicht sofort eine private Autonutzung und einen steuerpflichtigen Sachbezug unterstellen.
Durch die deutlich gestiegenen Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) bleibt für Arbeitnehmer auch im Jahr 2026 das Sparen mit vermögensbildenden Zahlungen des Arbeitgebers lukrativ.
Bei der Lohnsteuer sollte der Arbeitgeber beachten, dass vermögenswirksam nur solche Lohnteile angelegt werden können, die zum Arbeitslohn im steuerlichen Sinne gehören, und welche Besonderheiten bei den Anlageformen sowie dem Lohnabzug bestehen. Daneben gelten für den Arbeitgeber weitere lohnsteuerliche Pflichten.