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Recht & Haftung

Ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit – die richtige Statusbeurteilung entscheidet über Sozialversicherungspflicht und Beiträge. Das Statusfeststellungsverfahren schafft frühzeitig Rechtssicherheit.

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Auflagenschreiben im Arbeitsschutz: Wenn die Behörde schreibt, wird es ernst
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Mehr Kontrollen, mehr Druck: Seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz geraten Unternehmen häufiger in den Fokus der Behörden. Auflagenschreiben sind kein Formalismus – sie bergen konkrete Haftungsrisiken. Entscheidend ist jetzt ein strukturiertes Vorgehen im Unternehmen.

Die Zahl der Insolvenzen steigt. Was gilt im Ernstfall für die Haftung bei der GmbH und speziell den Gesellschafter-Geschäftsführern? Wo ist besondere Vorsicht geboten?

Im ersten Teil dieses Beitrags wurden die verschiedenen Betreuungsformen der DGUV Vorschrift 2 sowie das Unternehmermodell vorgestellt. Im zweiten Teil geht es nun um das Kompetenzzentrenmodell, typische Praxisfehler sowie die neuen Schwellenwerte ab 2026.

Firmenwagen bleiben ein beliebtes Gestaltungsmittel in GmbHs. Doch gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt besonders genau. Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs zeigt: Fehlen klare Nutzungsvereinbarungen, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen und zusätzliche Steuerbelastungen.

Arbeitsschutzpflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Viele kleine und mittlere Unternehmen gehen allerdings davon aus, dass dafür automatisch umfangreiche externe Betreuung mit festen Einsatzzeiten erforderlich ist. Tatsächlich sieht die DGUV Vorschrift 2 unterschiedliche Betreuungsmodelle vor, die sich an Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und Organisation orientieren.

Arbeitsschutz ist keine Formalität, sondern eine zentrale Arbeitgeberpflicht mit erheblichen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Seit 2026 erhöhen verbindliche Kontrollvorgaben den Prüfungsdruck zusätzlich. Wer seine Organisation nicht sauber aufstellt, riskiert Bußgelder, behördliche Maßnahmen, Haftungsrisiken und betriebliche Störungen.

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Widerruf der privaten Kfz-Nutzungsmöglichkeit
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.

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Firmenwagen statt Mindestlohn? – BSG kippt ­beliebte Praxis
Bild: © Pichsakul Promrungsee/Getty Images

Teurer Denkfehler: Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn durch Sachleistungen wie einen Firmenwagen ersetzen wollen, verstoßen gegen geltendes Recht. Das hat das Bundessozialgericht nun klargestellt – mit Folgen für viele Betriebsprüfungen.

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