Die Online-Beglaubigung durch einen österreichischen Notar galt lange als schnelle und unkomplizierte Alternative für deutsche Gesellschaften. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis nun klare Grenzen gesetzt. Für Unternehmen kann eine falsche Wahl des Verfahrens dazu führen, dass Handelsregisteranmeldungen scheitern und erhebliche Verzögerungen entstehen.
Wer nach dem Verkauf seiner GmbH-Anteile weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, kann von einer günstigeren steuerlichen Behandlung profitieren. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass entsprechende Zahlungen nicht automatisch als Arbeitslohn zu versteuern sind – und damit den Weg für das Teileinkünfteverfahren offengehalten (BFH vom 03.03.2026, Az.: IX R 1/25).
Die persönliche Haftung für Steuerschulden gehört zu den größten Risiken eines GmbH-Geschäftsführers. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar: Wer seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, haftet nicht allein deshalb weiter für Steuerschulden der GmbH, weil er noch im Handelsregister eingetragen ist.
Pflegezusatzversicherung, Sonderausgaben, Höchstbetrag: Ein aktuelles Urteil stellt klar, dass freiwillige Pflegezusatzbeiträge steuerlich oft ins Leere laufen. Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer sollten die Abzugsregeln genau kennen, um Fehlkalkulationen zu vermeiden.
Ein Gesellschafterwechsel berechtigt den Verpächter nicht automatisch zur Kündigung – auch dann nicht, wenn eine CoC-Klausel (Change of Control) im Vertrag steht. Das Urteil des OLG Frankfurt bringt mehr Rechtssicherheit für GmbHs in Miet- und Pachtverhältnissen.
Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Der BFH hat mit Beschluss vom 13.05.2025, Az.: VIII B 33/24, zur sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei unentgeltlichem Erwerb eigener Anteile entschieden. Sogenannte eigene Anteile entstehen z.B. bei Rückerwerb von Anteilen eines GmbH-Gesellschafters durch eine GmbH. Die praktischen Einzelheiten betrachten wir hier genauer.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.01.2025, Az.: 11 K 2808/19, zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung entschieden.
Das LAG Hessen hat sich in einem jüngeren Urteil zu der Frage geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen ehemaligen GmbH-Geschäftsführern Kündigungsschutz nach deren Abberufung zusteht.
Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.