Firmenwagen bleiben ein beliebtes Gestaltungsmittel in GmbHs. Doch gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt besonders genau. Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs zeigt: Fehlen klare Nutzungsvereinbarungen, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen und zusätzliche Steuerbelastungen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft GmbH-Geschäftsführer inzwischen besonders genau. Wird der Sozialversicherungsstatus rückwirkend als abhängige Beschäftigung eingestuft, können erhebliche Beitragsnachforderungen und persönliche Haftungsrisiken entstehen.
Zuletzt hat die Finanzverwaltung rund 140.000 Betriebe im Jahr geprüft. Dabei gilt, je größer das Unternehmen ist, desto häufiger kommt der Betriebsprüfer. Dazu teilt das Finanzamt die Firmen in verschiedene Größenklassen ein. Wo landet Ihr Unternehmen, und können Sie die Einteilung beeinflussen?
Tantiemen sind Standard in der Geschäftsführer-Vergütung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern können sie jedoch schnell steuerlich problematisch werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder einen falschen Zuflusszeitpunkt.
Bisher gilt bei der Umsatzsteuer: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer besitzt.
Arbeitsschutzpflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Viele kleine und mittlere Unternehmen gehen allerdings davon aus, dass dafür automatisch umfangreiche externe Betreuung mit festen Einsatzzeiten erforderlich ist. Tatsächlich sieht die DGUV Vorschrift 2 unterschiedliche Betreuungsmodelle vor, die sich an Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und Organisation orientieren.
Die Umsatzbesteuerung von Sachbezügen dient dem Ausgleich der privaten Nutzung durch Arbeitnehmer und folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der Lohnsteuer unterscheiden. Auf den folgenden Seiten erläutern wir die umsatzsteuerlichen Grundlagen als Basis für die danach folgenden Spezialthemen.
Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Besonders in Gastronomie und Landwirtschaft ist es weit verbreitet, dass der Arbeitgeber Kost und Logis gewährt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich dabei danach, ob es sich um Verpflegung oder Unterkunft handelt und ob die Unterkunft kurz- oder langfristig überlassen wird.