Als Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind Familiengesellschaften weit verbreitet. Sie dienen dazu, Vermögenswerte in der Gesellschaft zu bündeln und innerhalb der Familie strukturiert auf die nächste Generation zu übertragen. Die zahlreichen Vorteile einer solchen Gesellschaft überwiegen die Nachteile deutlich.
Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ebenso eine dadurch ausgelöste Mieterhöhung.
In vielen GmbHs gibt es mehrere Geschäftsführer, wobei die Aufgabenbereiche aufgeteilt sind. Trotzdem muss jeder Geschäftsführer die anderen Mitglieder der Geschäftsführung überwachen.
Eine Familiengesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern es wird auf eine der üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen zurückgegriffen. Bei der Frage, welche Rechtsform für eine Familiengesellschaft am besten geeignet ist, kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Gerade im Unternehmensbereich steigt die Nutzung von Elektrofahrzeugen. Die Privatnutzung betrieblicher E-Autos wird mit 0,25 % vom Bruttolistenpreis besteuert. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Aber lohnt dieser Aufwand bei Elektrofahrzeugen überhaupt?
Seit gut drei Jahren kann eine GmbH auch online gegründet werden, dann entfällt ein persönlicher Termin vor Ort. Wie läuft das Verfahren ab, und welche Vor- und Nachteile hat diese Gründungsform? Zeit für eine Bestandsaufnahme.
Ist die Gründung einer reinen Personengesellschaft (etwa GbR, OHG oder stille Gesellschaft) beabsichtigt, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist daher zivilrechtlich wirksam. Bereits aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Gesellschaftsvertrag jedoch stets schriftlich geschlossen werden.
Gerade mit einer Familiengesellschaft lassen sich je nach Gestaltung vielfach Steuern sparen. Das gilt zunächst für die exakte Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge sowie für die unter einem Nießbrauchsrecht stehenden Gesellschaftsanteile.
Nutzen Sie die Homeoffice-Tagespauschale und haben diese als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht? Immer häufiger verwehrt der Fiskus diesen Steuervorteil. So können Sie sich dagegen wehren.