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Autor: longins

Umsatzsteuer – bei aufwendigen Umgestaltungen droht der Verlust von Steuervorteilen

Kaufen Unternehmer Gegenstände von Privatpersonen an und veräußern diese weiter, kommt bei der Umsatzsteuer häufig die Differenzbesteuerung zur Anwendung. Doch was gilt, wenn die angekaufte Ware vor dem Weiterverkauf aufbereitet oder verändert wird? Welche Umsatzsteuer fällt dann an?

Wie viele Kreditsicherheiten hat Ihre Bank – lohnt sich das Zurückholen?

Banken fordern oft viele Sicherheiten für die Gewährung von Darlehen. Doch eine spätere Rückgabe erfolgt nur selten, selbst wenn der Kredit gar nicht mehr in der ursprünglichen Höhe besteht. Wie können Sie dagegensteuern, und lohnt sich der Aufwand?

Einbringungsgeborene Anteile – was Geschäftsführer wissen müssen

Der Verkauf von GmbH-Anteilen nach einer Einbringung kann schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Der Begriff „einbringungsgeborene Anteile“ ist zwar Geschichte, das Problem nicht: Heute sind es „sperrfristbehaftete Anteile“ – und die steuerlichen Fallstricke lauern weiterhin direkt hinter der Transaktion.

Neue Regeln für die Prüfungsanordnung

In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.

Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen

Online-Veranstaltungen wie Seminare, Vorlesungen oder Konzerte werfen umsatzsteuerlich komplexe Fragen auf: Wo liegt der Leistungsort, gelten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen? Das BMF hat dazu im August 2025 neue, präzisierte Vorgaben veröffentlicht.

Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre – warum die Unterscheidung wichtig ist

Bei der Abrechnung von Zahlungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder nachträglich geleistet werden, ist die genaue Einordnung als Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre für die steuerliche Behandlung und die Anwendung von Steuerermäßigungen entscheidend.

Muss der Notar auf steuerliche Folgen hinweisen?

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass der Notar sie auch steuerlich schützt – doch das ist ein Irrtum mit Folgen.

Die Homeoffice-Pauschale richtig nutzen

Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellte – wer überwiegend zu Hause arbeitet, kann die Pauschale als Betriebs- oder Werbungskosten geltend machen und so seine Steuerlast spürbar senken.
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