Nutzen Sie die Homeoffice-Tagespauschale und haben diese als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht? Immer häufiger verwehrt der Fiskus diesen Steuervorteil. So können Sie sich dagegen wehren.
Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellte – wer überwiegend zu Hause arbeitet, kann die Pauschale als Betriebs- oder Werbungskosten geltend machen und so seine Steuerlast spürbar senken.
Sie möchten ein Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung absetzen? Dann müssen Sie bei der Steuererklärung für 2023 umdenken - wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei den Neuregelungen achten müssen.