Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Autor: ext_dumonta

Altersdiskriminierende Stellenausschreibungen

Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg zeigt, dass auch scheinbar unverfängliche Formulierungen in Stellenanzeigen eine Altersdiskriminierung darstellen können. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf Arbeitgeber rechtlich achten müssen.

Krisenfrüherkennung ist Pflicht

Die Vorschriften des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beinhalten unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung.

Der FitNIS2-Navigator

Das neue EU-Cyberregelwerk NIS 2 bringt weitreichende Verpflichtungen – gerade für den Mittelstand. Mit dem FitNIS2-Navigator gibt es jetzt ein praktisches Werkzeug, das Unternehmen schnell orientiert, ob und wie sie betroffen sind – Schritt für Schritt.

Verspätungszuschlag bei der USt-Voranmeldung

Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.01.2025, Az.: 11 K 2808/19, zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung entschieden.

bAV: Das sollten Arbeitgeber wissen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Sie ist herkömmlicherweise eine freiwillige Arbeitgeberleistung.

Das Kleingedruckte

Eigentlich können Sie als Arbeitgeber nur Fehler machen – deshalb ist die Einschaltung eines bAV-Experten alternativlos.

Versorgungsordnung zur arbeitnehmerfinanzierten bAV

Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.

Haftung: Arbeitgeber muss für die zugesagte bAV einstehen

Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.

Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden

Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.

Haftung des Arbeitgebers: Die größten Fallstricke bei der bAV

Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.
2 von 6