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Betriebliche Altersversorgung

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Direktversicherung für Ehe- oder Lebenspartner: Fremdvergleich entscheidet
Bild: © Inside Creative House/ iStock / Getty Images Plus

Die Beschäftigung des Ehe- oder Lebenspartners lässt sich mit einer Direktversicherung sinnvoll für die Altersversorgung nutzen. Damit die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben, müssen Arbeitsverhältnis und Vergütung jedoch fremdüblich ausgestaltet sein.

Mit einer Pensionszusage lassen sich Altersvorsorge und Steuervorteile kombinieren – ob für Mitarbeitende oder sich selbst als Gesellschafter-Geschäftsführer. Doch steuerlich gelten dabei klare Spielregeln. Wer sie kennt, nutzt das Potenzial optimal.

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bAV: Das sollten Arbeitgeber wissen
Bild: © GamePH - getty images

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Sie ist herkömmlicherweise eine freiwillige Arbeitgeberleistung.

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Versorgungsordnung zur arbeitnehmerfinanzierten bAV
Bild: ©PRUDENCIOALVAREZ - getty images

Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.

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Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden
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Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.

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Haftung des Arbeitgebers: Die größten Fallstricke bei der bAV
Bild: © Olga Shumitskaya - getty images

Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.

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