GmbH und Gesellschafter – ungeklärter Vermögenszuwachs
Kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen, wenn ein Vermögenszuwachs beim Gesellschafter nicht aufgeklärt wird? Nein, der Fiskus trägt die Beweislast für eine vGA – so hat das Finanzgericht entschieden.