Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG
Präventionsleistungen, oder auch Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers genannt, sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerbefreit. Was aber, wenn dem Arbeitnehmer auch Unterkunft und Verpflegung bei einer begünstigten Maßnahme zur Verfügung gestellt werden?