Tantiemezahlung an einen Minderheitsaktionär als vGA
Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.