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vGA

Firmenwagen bleiben ein beliebtes Gestaltungsmittel in GmbHs. Doch gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt besonders genau. Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs zeigt: Fehlen klare Nutzungsvereinbarungen, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen und zusätzliche Steuerbelastungen.

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Die Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers
Bild: © Jirapong Manustrong / iStock / Getty Images Plus

Tantiemen sind Standard in der Geschäftsführer-Vergütung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern können sie jedoch schnell steuerlich problematisch werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder einen falschen Zuflusszeitpunkt.

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Ersparte Mietaufwendungen: vGA und trotzdem abzugsfähig?
Bild: ©Fokusiert/iStock/Getty Images Plus

Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ebenso eine dadurch ausgelöste Mieterhöhung.

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Zurechnung einer vGA abweichend von der Beteiligungsquote
Bild: ©Olga Yastremska - getty images

Erzielt eine GmbH Schwarz­einnahmen, müssen nicht zwingend alle Gesellschafter diese als vGA versteuern. Entscheidend ist vielmehr, wer Zugriff auf die Gelder hatte. Das muss vom Finanzamt festgestellt werden.

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Tantiemezahlung an einen Minderheitsaktionär als vGA
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.

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