Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer
Der Streitfall
In dem zugrundeliegenden Fall war der Kläger als „Vice President für A“ bei der beklagten Gesellschaft angestellt. Auf Grundlage seines Arbeitsvertrags wurde er zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Arbeitsvertrag sah neben der Tätigkeit als Geschäftsführer auch die Übernahme weiterer höherwertiger Aufgaben vor, die ihm zusätzlich zu seinem Geschäftsführeramt übertragen werden konnten. Etwa eineinhalb Jahre nach Abschluss dieses Anstellungsvertrags wurde der Kläger als Geschäftsführer abberufen und in der Folge sein Nachfolger offiziell bestellt. Nachdem die Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen worden war, erhielt der Kläger die Kündigung seines Anstellungsvertrags. Gegen diese Kündigung erhob der ehemalige Geschäftsführer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht (ArbG) Darmstadt. Nach seiner Auffassung war die Kündigung unwirksam, da diese keinerlei Angabe von Kündigungsgründen im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) enthielt.
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