Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Auslandsreisen richtig abrechnen: Welche Verpflegungspauschalen gelten? Wann können Übernachtungspauschalen genutzt werden? Und welche steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Fallstricke sind zu beachten? Antworten auf diese und weitere Praxisfragen erhalten Sie in unserem kompakten Webinar für die Unternehmensführung.
Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.
Der Unterschied zahlt sich in barer Münze aus: Können Sie in Ihrer Steuererklärung betrieblich gefahrene Kilometer als Reisekosten ansetzen, dann fällt der Steuervorteil deutlich höher aus, als wenn nur die Entfernungspauschale greift.