Schätzungen nach der Richtsatzsammlung galten lange als Standard. Doch der BFH hat jetzt Zweifel an deren Tragfähigkeit geäußert – und sendet ein klares Signal: Pauschale Aufschläge reichen nicht mehr.
Wer Vermögen frühzeitig an die nächste Generation überträgt, kann mehrere
steuerliche Freibeträge kombinieren – und dadurch Einkommensteuer und Schenkungsteuer. Eine vorausschauende Gestaltung lohnt sich besonders bei Kapitalanlagen, Immobilien oder größeren Geldbeträgen.
Teil 1 lieferte den Überblick zur Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes ab 2026. Teil 2 zeigt, wo es in der Umsetzung kompliziert wird: Wie Kombiangebote korrekt aufgeteilt werden, was sich bei Business-Packages ändert – und warum Gutscheine künftig steuerlich ganz anders zu behandeln sind.
Steuerstundungsmodell, Investitionsabzugsbetrag (IAB) und GmbH & Co. KG:
Der BFH verschärft den Blick auf Verlustzuweisungen in Beteiligungsstrukturen. Für Geschäftsführer und Initiatoren entsteht ein konkretes Gestaltungs- und Haftungsrisiko.
Energiekosten bleiben ein zentraler Belastungsfaktor für Unternehmen und Privathaushalte. Für 2026 sind mehrere Entlastungsmaßnahmen vorgesehen bzw. beschlossen. Der Beitrag zeigt, welche Regelungen gelten, wen sie betreffen und wie die praktische Umsetzung erfolgt.
Pflegezusatzversicherung, Sonderausgaben, Höchstbetrag: Ein aktuelles Urteil stellt klar, dass freiwillige Pflegezusatzbeiträge steuerlich oft ins Leere laufen. Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer sollten die Abzugsregeln genau kennen, um Fehlkalkulationen zu vermeiden.
Seit dem 01.01.2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Doch was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt viele Detailfragen mit sich – besonders bei Getränken, Pauschalangeboten oder Events rund um Silvester. Teil 1 zeigt, wie sich die Änderungen grundlegend auswirken und wer davon betroffen ist.
Beendet eine GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit, weil die Komplementär-GmbH ausscheidet und das gesamte Vermögen auf die verbleibende GmbH (Kommanditis-
tin) übergeht, stellt sich eine zentrale Steuerfrage: Was geschieht mit bislang nicht nutzbaren Verlusten des Kommanditisten? Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 19.03.2025, Az.: XI R 2/23, entschieden. Die Aussage ist klar – aber für die Praxis nicht trivial.
Wenn ein Gesellschafter Geldgeschenke ins Unternehmen weiterleitet, droht schnell Schenkungsteuer – über den Umweg der Anteilsbewertung. Der BFH hat nun klargestellt, wann genau die Festsetzungsverjährung beginnt – und wann sie nicht greift. Für die Praxis hat das erhebliche Folgen.
Ob Investitionen, Dienstwagen, Personal oder laufende Betriebskosten – viele Maßnahmen schaffen echte finanzielle Vorteile: höhere Abschreibungen, bessere Fördermöglichkeiten und neue Vergünstigungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.