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Arbeitsrecht

Arbeitsschutz ist keine Formalität, sondern eine zentrale Arbeitgeberpflicht mit erheblichen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Seit 2026 erhöhen verbindliche Kontrollvorgaben den Prüfungsdruck zusätzlich. Wer seine Organisation nicht sauber aufstellt, riskiert Bußgelder, behördliche Maßnahmen, Haftungsrisiken und betriebliche Störungen.

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Widerruf der privaten Kfz-Nutzungsmöglichkeit
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.

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Firmenwagen statt Mindestlohn? – BSG kippt ­beliebte Praxis
Bild: © Pichsakul Promrungsee/Getty Images

Teurer Denkfehler: Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn durch Sachleistungen wie einen Firmenwagen ersetzen wollen, verstoßen gegen geltendes Recht. Das hat das Bundessozialgericht nun klargestellt – mit Folgen für viele Betriebsprüfungen.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeits- und lohnsteuerrechtlich besonders eng miteinander verwoben. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind neben dem Geltungsbereich des 5. VermBG vor allem Fragen des Arbeitsentgelts im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Das betrifft unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Vereinbarungsformen der Leistungen sowie den Pfändungsschutz.

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Was sonst noch im Arbeitsrecht wichtig ist
Bild: © megaflopp/Getty Images

Drei weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind bei den vermögenswirksamen Leistungen zu beachten.

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So pro­fitieren Mitarbeiter
Bild: ©SAI SU PAW KA KA - getty images

Werden vermögenswirksame Leistungen in einer der nach dem 5. VermBG begünstigten Formen angelegt, gewährt das Finanzamt Arbeitnehmer-Sparzulagen, die dem einzelnen Mitarbeiter ausgezahlt werden.

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