Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Jahresabschluss

Zuletzt hat die Finanzverwaltung rund 140.000 Betriebe im Jahr geprüft. Dabei gilt, je größer das Unternehmen ist, desto häufiger kommt der Betriebsprüfer. Dazu teilt das Finanzamt die Firmen in verschiedene Größenklassen ein. Wo landet Ihr Unternehmen, und können Sie die Einteilung beeinflussen?

Gratis
E-Bilanz 2026: Finanzverwaltung macht beim Anlagenspiegel einen Rückzieher
Bild: ©NicoElNino / iStock / Getty Images Plus

Eigentlich sollte der Anlagenspiegel ab 2026 verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz werden. Nun zeichnet sich eine überraschende Kehrtwende ab: Nach einer aktuellen Information der DATEV an die angeschlossenen Steuerberater verzichtet die Finanzverwaltung vorerst auf die geplante verpflichtende elektronische Übermittlung. Für Unternehmen bedeutet das zunächst Entlastung.

GmbH+
Spätere Inbetriebnahme von Anlagen und Maschinen rettet eine höhere AfA
Bild: ©Unaihuiziphotography / iStock / Getty Images Plus

Das Rechnungsdatum entscheidet bei Wirtschaftsgütern über den Beginn der Abschreibung? Irrtum, das ist längst nicht immer der Fall. Bei Maschinen und Anlagen gilt der Beginn der Inbetriebnahme des Wirtschaftsguts. Eine geschickte Planung kann hier bares Geld wert sein.

Veröffentlichen oder hinterlegen? Wer betroffen ist, was droht – und wie sich die Veröffentlichungspflicht im besten Fall vermeiden lässt.

Kapitalgesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht offengelegt haben, müssen bisher noch keine Sanktionen befürchten. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz entschieden, dass bis zum 01.04.2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Jetzt aber läuft die Schonfrist ab.

1 von 1