Beim Immobilienkauf, bei der Übertragung von GmbH-Anteilen oder der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen: Der Gang zum Notar ist Pflicht. Doch was viele Beteiligte übersehen – und was auch im Streitfall vor Gericht bestätigt wurde: Notare sind in der Regel nicht verpflichtet, über steuerliche Risiken aufzuklären.
Wichtige Klarstellung aus der Praxis
Laut einem Gerichtsbeschluss (LG Gera, 09.09.2024, Az.: 2 OH 19/22) ist ein Notar nur dann zur steuerlichen Warnung verpflichtet, wenn er erkennt oder erkennen kann, dass das geplante Geschäft für alle Beteiligten unerwartete steuerliche Folgen haben könnte – etwa, weil eine unerkannte Steuerpflicht entsteht oder ein Steuervorteil verloren geht. Das setzt jedoch voraus, dass die Beteiligten nicht bereits steuerlich oder rechtlich beraten sind.
Die Entscheidung
Im entschiedenen Fall hatten die Käuferinnen anwaltliche und steuerliche Unterstützung – deshalb sah das Gericht keine Pflichtverletzung des Notars.
Was das für Unternehmer bedeutet
Wer beim Notar Verträge schließt – sei es für eine Unternehmensnachfolge, Umwandlung oder Beteiligung –, darf nicht auf eine steuerliche Gesamtprüfung durch den Notar vertrauen. Denn: Die notarielle Belehrungspflicht (§ 17 BeurkG) und die allgemeine Betreuungspflicht (§ 14 BNotO) erfassen nur rechtliche, nicht steuerliche Belange.