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17. Dezember 2025

Die neue Schnellabschreibung für Elektrofahrzeuge

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Die neue Schnellabschreibung für Elektrofahrzeuge
Bild: © Scharfsinn86/Getty Images
Seit Juli 2025 gilt ein neues Abschreibungsmodell für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen. Mit bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr wird der Umstieg auf E-Mobilität für Unternehmen deutlich attraktiver. Wer richtig plant, spart sofort Steuern.

Die neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Förderung von betrieblichen Elektrofahrzeugen ist seit dem 01.07.2025 in Kraft. Sie erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, betriebliche E-Fahrzeuge schneller abzuschreiben – und damit Steuervorteile bereits im Jahr der Anschaffung zu nutzen. Besonders interessant: Die Kombination mit verbesserten Regelungen zur Privatnutzung macht die Investition zusätzlich attraktiv.

Das ist neu: Drei Abschreibungsmodelle zur Auswahl

Für ab Juli angeschaffte Elektro-Firmenwagen gibt es jetzt ein Wahlrecht zwischen drei Abschreibungsvarianten:

  1. lineare Abschreibung über sechs Jahre (wie bisher)
  2. degressive Abschreibung mit bis zu 30 % jährlich
  3. neue Turbo-Abschreibung mit gestaffeltem Abschreibungsplan:

Vorteil: Der größte Teil der Investition ist bereits im ersten Jahr steuerlich wirksam – ideal zur Senkung des laufenden Gewinns und damit der Steuerlast. Die Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung auch nicht zeitanteilig gekürzt, sodass sich die 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr vollständig steuermindernd auswirkt. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2a EStG.

Wichtig
Anmerkung der Redaktion:

Tatsächlich hat das BMF am 11.11.2025 die Ladestrompauschalen zum 31.12.2025 in einem für die Fachwelt überraschenden Schreiben faktisch abgeschafft. Im GmbH-Brief berichten wir in zwei Ausgaben (April und Mai 2026) über die neue Berechnungsmethode – denn zwar wurden die Pauschalen abgeschafft, aber eine steuerfreie Erstattung kann gleichwohl erfolgen, wenngleich die Berechnung deutlich komplizierter und arbeitsintensiver wird.

Jahr Abschreibungssatz
Jahr 1 75 %
Jahr 2 10 %
Jahr 3 5 %
Jahr 4 5 %
Jahr 5 3 %
Jahr 6 2 %

Joachim Welper

Joachim Welper