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Analyse
30. Oktober 2025

Krisenfrüherkennung ist Pflicht

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Krisenfrüherkennung ist Pflicht
Bild: © Paul Bradbury - getty images
Die Vorschriften des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beinhalten unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung.

Bewusst wird das vielen Geschäftsführern erst jetzt durch den IDW ES 16-E (Entwurf eines IDW-Standards), der am 28.02.2025 vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht wurde.

Joachim Welper
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