Eine für Arbeitnehmer wichtige Änderung betrifft die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Lohnabrechnung zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Arbeitgeber zu reduzieren. Arbeitnehmer müssen jetzt aufpassen, um Steuervorteile nicht zu verlieren.
Kennen Sie das: Kunden möchten den Preis drücken oder fordern einen Rabatt. Ein forsches „Nein“ verärgert den Käufer, ein schnelles „Ja“ drückt Ihre Gewinnspanne. Doch es gibt Möglichkeiten, bei denen beide Parteien gewinnen können.
Eine Unternehmensbeteiligung ist ein gutes Instrument, um Mitarbeiter an die Firma zu binden. Um welche Art von Einkünften es sich dabei handelt, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. Und wie so oft lautet die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.