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Urteile

GmbH+
Gesellschafterwechsel kein Kündigungsgrund
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Ein Gesellschafterwechsel berechtigt den Verpächter nicht automatisch zur Kündigung – auch dann nicht, wenn eine CoC-Klausel (Change of Control) im Vertrag steht. Das Urteil des OLG Frankfurt bringt mehr Rechtssicherheit für GmbHs in Miet- und Pachtverhältnissen.

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Bei Irrtum: Steuerfolgen können rückwirkend entfallen
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Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.

GmbH+
vGA bei unentgeltlichem Erwerb eigener Anteile
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Der BFH hat mit Beschluss vom 13.05.2025, Az.: VIII B 33/24, zur sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei unentgeltlichem Erwerb eigener Anteile entschieden. Sogenannte eigene Anteile entstehen z.B. bei Rückerwerb von Anteilen eines GmbH-Gesellschafters durch eine GmbH. Die praktischen Einzelheiten betrachten wir hier genauer.

GmbH+
Verspätungszuschlag bei der USt-Voranmeldung
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.01.2025, Az.: 11 K 2808/19, zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung entschieden.

GmbH+
Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer
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Das LAG Hessen hat sich in einem jüngeren Urteil zu der Frage geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen ehemaligen GmbH-Geschäftsführern Kündigungsschutz nach deren Abberufung zusteht.

GmbH+
Tantiemezahlung an einen Minderheitsaktionär als vGA
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Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.

Das OLG Frankfurt hat sich in seinem Beschluss vom 30.12.2024, Az.: 26 W 1/24, zu der grundlegenden Frage geäußert, ob die reine Organstellung des GmbH-Geschäftsführers dessen Vergütungsanspruch begründet. Hier erfahren Sie, warum das OLG dies verneint hat und was dies für die GmbH-Praxis bedeutet.

Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte im Unternehmen vor finanziellen Schäden, wenn sie bei Fehlern persönlich haften sollen. Jedoch trifft Organmitglieder, die „blind in die Krise segeln“, deckungsrechtlich der Vorwurf einer Kardinalpflichtverletzung. Das kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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Schenkung von GmbH-Anteilen nicht zwangsläufig Arbeitslohn
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Findet sich bei einer Familien-GmbH kein Nachfolger aus den eigenen Reihen, ist die Fortführung des Unternehmens durch Mitarbeiter eine naheliegende Lösung. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass bei einer Schenkung der Anteile nicht in jedem Fall Lohnsteuer fällig wird.

Werden frühere Einlagen in das Kapital der GmbH zurückgezahlt, die weder Stammkapital noch Gewinnrücklagen sind, ist diese Rückzahlung steuerfrei. Um dies in der GmbH-Praxis steuerlich sicherzustellen, sind solche Einlagen auf einem besonderen Konto, dem sog. steuerlichen Einlagekonto aufzuzeichnen.

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