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50-%-Anteil: Sozialversicherungsrechtlichen Status klären lassen
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Altersteilzeit
Der Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag
Laut Bundesfinanzhof sind Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer bereits im Ruhestand ist. Die Entscheidung steht damit im Widerspruch zur aktuellen Verwaltungsauffassung.