Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Altersteilzeit

GmbH+
Der Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag
Bild: ©PeopleImages - getty images

Laut Bundesfinanzhof sind Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer bereits im Ruhestand ist. Die Entscheidung steht damit im Widerspruch zur aktuellen Verwaltungsauffassung.

1 von 1