Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Gesundheitsleistung

Präventionsleistungen, oder auch Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers genannt, sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerbefreit. Was aber, wenn dem Arbeitnehmer auch Unterkunft und Verpflegung bei einer begünstigten Maßnahme zur Verfügung gestellt werden?

1 von 1