Droht Geschäftsführern jetzt doch die persönliche Haftung für Kartellbußen? Genau das prüft aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihm eine Grundsatzfrage vorgelegt – mit erheblicher Brisanz für Geschäftsführer und Vorstände.