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50-%-Anteil: Sozialversicherungsrechtlichen Status klären lassen
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Krisenfrüherkennung
Krisenfrüherkennung ist Pflicht
Die Vorschriften des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beinhalten unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung.