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News
13. Dezember 2024

Jede Betriebsprüfung brachte dem Fiskus im Schnitt mehr als 70.000 € ein.

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Betriebsprüfung
Bild: © champpixs/Getty Images
Die Zahlen sind beeindruckend – aber für Unternehmen und Steuerpflichtige alles andere als erquickend. Für das Jahr 2022 liegen die Daten der Betriebsprüfungen vor. Exakt 151.676 Firmen bekamen Besuch von den insgesamt rund 13.000 Prüferinnen und Prüfern des Finanzamts.

Für den Fiskus waren die Prüfungen allemal lohnenswert. Die Steuernachzahlungen summierten sich auf 10,8 Mrd. Euro. Rein statistisch führte somit jede einzelne Prüfung zu einer Steuernachzahlung von mehr als 70.000 €. Beträge, die so manchen kleinen und mittleren Betrieb in Liquiditätsschwierigkeiten stürzen können.

Diese Sonderausgabe vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Prüfmethoden des Finanzamts. Längst ist die Zeit vorbei, als der Prüfer mit Block und Stift in die Unternehmen fuhr. Inzwischen wird jede Betriebsprüfung elektronisch gestützt durchgeführt. Dazu verwenden die Finanzamtsmitarbeiter eigene Softwareprogramme. Diese sind speziell darauf ausgelegt, Ungereimtheiten oder Unregelmäßigkeiten in einer Buchführung aufzuspüren.

Schon lange bevor der Prüfer in Ihrer Firma erscheint, hat er sich detailliert mit Ihrem Betrieb auseinandergesetzt. Einzelne Daten Ihres Unternehmens hat er mit Durchschnittswerten der Branche verglichen. Dazu dient oft die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums, in der typische Roh- und Reingewinngrößen einer Branche aufgelistet sind. Tauchen hier auffällige Abweichungen Ihres Betriebs zur Norm auf, sind unbequeme Nachfragen garantiert. In Einzelfällen hat der Prüfer dann vorab bereits seine eigene Kalkulation durchgeführt und kann Sie damit im Rahmen der Prüfung konfrontieren.

Minimieren Sie Ihr Prüfrisiko

Lässt sich eine Betriebsprüfung gänzlich vermeiden? Nein, schließlich sorgt neben der Auswahl von Firmen mit auffälligen Geschäftszahlen eine Zufallsauswahl dafür, dass sich niemand vor einer BP sicher wähnen kann. Immerhin: Sofern Ihre Geschäftszahlen nicht groß schwanken und die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlust-Rechnung keine großen Besonderheiten aufweisen, minimiert sich das Prüfrisiko.

Wichtig
Es kann von Vorteil sein, wenn Sie einmalige Sonderfälle bei der Übermittlung des Jahresabschlusses schon im Vorhinein erwähnen und begründen. Auch die freiwillige Übersendung von Belegen dazu (Beispiel: Kaufvertrag) kann Ihnen helfen. Dadurch kann Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt zweifelhafte Fragen sofort klären und leitet den Steuerfall nicht vorschnell zur Betriebsprüfungsabteilung weiter.

Joachim Welper

Joachim Welper