Ob Fahrtkosten, Hotel oder Verpflegung – hinter scheinbar einfachen Reisekosten verbergen sich zahlreiche steuerliche Besonderheiten. Wer sie kennt, vermeidet teure Fehler und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit – die richtige Statusbeurteilung entscheidet über Sozialversicherungspflicht und Beiträge. Das Statusfeststellungsverfahren schafft frühzeitig Rechtssicherheit.
Oft sind es die kleinen Beträge, die am Ende den Unterschied machen. Doch nicht jede Ausgabe während einer Dienstreise zählt automatisch zu den steuerlich begünstigten Reisenebenkosten.
Viele Streitigkeiten im Reisekostenrecht beginnen mit einer einzigen Frage: Wo befindet sich die erste Tätigkeitsstätte? Die Antwort hat weitreichende steuerliche Folgen.
Mit der Fahrt beginnt jede Dienstreise – steuerlich aber längst nicht jede Erstattung. Welche Kosten berücksichtigt werden und wann Pauschalen ausreichen, entscheidet das Reisekostenrecht.
Ein aktuelles Urteil stellt klar, dass die Überlassung eines Autostellplatzes für einen Firmenwagen nicht mit der 1-%-Regelung abgegolten ist, sondern zusätzlich versteuert werden muss. Welche Kosten sind in der Pauschalbesteuerung enthalten und welche nicht – ein Überblick.
Die Umsatzbesteuerung von Sachbezügen dient dem Ausgleich der privaten Nutzung durch Arbeitnehmer und folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der Lohnsteuer unterscheiden. Auf den folgenden Seiten erläutern wir die umsatzsteuerlichen Grundlagen als Basis für die danach folgenden Spezialthemen.
Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Besonders in Gastronomie und Landwirtschaft ist es weit verbreitet, dass der Arbeitgeber Kost und Logis gewährt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich dabei danach, ob es sich um Verpflegung oder Unterkunft handelt und ob die Unterkunft kurz- oder langfristig überlassen wird.
Die Besteuerung von Kantinenmahlzeiten bleibt ein Dauerbrenner. 2026 bringt neue Sachbezugswerte und wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer.
Wer die Unterschiede kennt, vermeidet Fehler und unnötige Mehrbelastungen.