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News
27. Februar 2025

Klage gegen Nullbescheide ist zulässig

Unternehmer sollten wissen, dass auch Steuerbescheide mit einem festgesetzten Betrag von 0 € erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verlustvorträge haben können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Klage gegen einen solchen Nullbescheid zulässig ist, wenn darin verlusterhöhende Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt wurden.

Hintergrund: Was ist ein Nullbescheid?

Ein Nullbescheid liegt vor, wenn das Finanzamt die Steuer in dem Steuerbescheid auf 0 € festsetzt. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Verluste die Gewinne vollständig ausgleichen. Obwohl keine Steuerzahlung erforderlich ist, enthält der Bescheid wichtige Informationen über die Besteuerungsgrundlagen, die für zukünftige Verlustvorträge relevant sind.

Warum sind Verlustvorträge wichtig?

Verlustvorträge ermöglichen es Unternehmen, Verluste in zukünftige Jahre zu übertragen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Dies mindert die steuerliche Belastung in profitablen Jahren und verbessert die Liquidität.

Die Entscheidung

Der BFH (Urteil vom 17.07.2024, Az.:  XI R 18/22) stellte klar, dass eine Klage gegen einen Nullbescheid zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, dass verlusterhöhende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. Problematisch ist nämlich grundsätzlich, dass Klagen (und auch Einsprüche) gegen Steuerbescheide nur zulässig sind, wenn der Steuerpflichtige beschwert ist. Bei 0 Steuerzahlung kann das diskutabel sein.

Bedeutung für die Praxis

Auch wenn keine Steuerzahlung anfällt, sollten Null-bescheide sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle verlusterhöhenden Posten korrekt erfasst sind. Wenn Fehler festgestellt werden, ist es wichtig, fristgerecht Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, um die korrekte Feststellung der Verlustvorträge zu gewährleisten. Genaue Fristenhinweise sind in jedem Steuerbescheid enthalten.

Wichtig

Das BFH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der genauen Prüfung auch scheinbar unbedeutender Steuerbescheide. Unternehmer und Geschäftsführer sollten sich der mög-lichen Auswirkungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um ihre steuer-lichen Vorteile zu sichern.

Joachim Welper

Joachim Welper