Hintergrund: Was ist ein Nullbescheid?
Ein Nullbescheid liegt vor, wenn das Finanzamt die Steuer in dem Steuerbescheid auf 0 € festsetzt. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Verluste die Gewinne vollständig ausgleichen. Obwohl keine Steuerzahlung erforderlich ist, enthält der Bescheid wichtige Informationen über die Besteuerungsgrundlagen, die für zukünftige Verlustvorträge relevant sind.
Warum sind Verlustvorträge wichtig?
Verlustvorträge ermöglichen es Unternehmen, Verluste in zukünftige Jahre zu übertragen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Dies mindert die steuerliche Belastung in profitablen Jahren und verbessert die Liquidität.
Die Entscheidung
Der BFH (Urteil vom 17.07.2024, Az.: XI R 18/22) stellte klar, dass eine Klage gegen einen Nullbescheid zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, dass verlusterhöhende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. Problematisch ist nämlich grundsätzlich, dass Klagen (und auch Einsprüche) gegen Steuerbescheide nur zulässig sind, wenn der Steuerpflichtige beschwert ist. Bei 0 € Steuerzahlung kann das diskutabel sein.
Bedeutung für die Praxis
Auch wenn keine Steuerzahlung anfällt, sollten Null-bescheide sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle verlusterhöhenden Posten korrekt erfasst sind. Wenn Fehler festgestellt werden, ist es wichtig, fristgerecht Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, um die korrekte Feststellung der Verlustvorträge zu gewährleisten. Genaue Fristenhinweise sind in jedem Steuerbescheid enthalten.