Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen
Der Grundsatz: Zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dauerhaft dem Betrieb dienen. Dabei wird der Begriff „dauerhaft“ dahingehend ausgelegt, dass ein Wirtschaftsgut längerfristig vom Betrieb genutzt wird. Eine Vermietung oder die Absicht, das Wirtschaftsgut schon vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu veräußern, sind nicht schädlich und sprechen nicht automatisch gegen die Zuordnung zum Anlagevermögen.
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