Arbeitsunfall – was ist zu tun?
Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung geht von einem Arbeitsunfall aus, wenn ein Beschäftigter bei der Ausübung der Arbeit einen Unfall erleidet. Als Unfälle definiert der Gesetzgeber in SGB VII „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“. Typischerweise fallen darunter das Stürzen, Ausrutschen, Stolpern, Verletzungen durch das Herabstürzen von Material und beim Bedienen der Arbeitsgeräte. Im Einzelfall können aber auch psychische Erkrankungen einen Arbeitsunfall darstellen, wenn diese in der Arbeit begründet sind. Dabei können Arbeitsunfälle nicht nur in der Betriebsstätte, sondern auch auf Montage oder bei einer Dienstreise, bei betrieblichen Veranstaltungen und auf dem Arbeitsweg geschehen. Es muss lediglich ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen und der Unfall hierdurch verursacht sein.
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