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Ratgeber
27. Juni 2025

Verfahrenseröffnung: Der offizielle Startschuss

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Verfahrenseröffnung: Der offizielle Startschuss
Bild: ©MikeDot - getty images
Am Tag der Verfahrenseröffnung erlässt das Insolvenzgericht einen Eröffnungsbeschluss, wonach das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Damit enden die vorläufigen Verfahren, also auch der Schutzschirm. Zugleich wird ein Insolvenzverwalter oder ein Sachwalter bestellt, d.h. in der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter nach § 27 InsO, der die volle Kontrolle über das Vermögen des Schuldners erhält.

Mit der Verfahrenseröffnung werden weiterhin

Joachim Welper
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