Sonderabschreibung für Mietwohnungen nach § 7b EStG
Vor einigen Jahrzehnten gab es schon einmal eine §-7b-Abschreibung, damals wurden selbstgenutzte Wohnungen gefördert, diesmal sind es ausschließlich Mietobjekte. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die zu beachten sind. Die zu erfüllen, kann sich lohnen. Die Sonderabschreibung beträgt jährlich bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage einer begünstigten Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren (§ 7b Abs. 1 EStG).
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