Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist da – wie Sie jetzt richtig reagieren
Die Post kommt vom Bundeszentralamt für Steuern. Darin aufgeführt ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie soll zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen (§§ 139a und 139c AO). Die Vergabe erfolgt automatisiert und vollständig elektronisch. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen.
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