Nicht vergessen: Umsatzsteuerkorrektur bei Uneinbringlichkeit einer Forderung
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Ein Handwerksbetrieb steht vor einem Problem, das leider nicht selten ist: Ein langjähriger Kunde kündigt an, in Kürze Insolvenz anmelden zu müssen. Die offene Rechnung über 11.900 € (10.000 € netto + 1.900 € USt.) scheint uneinbringlich. Was ist jetzt zu tun – insbesondere um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben?
Die Ausgangslage im Handwerksalltag
Als Handwerksunternehmer haben Sie die Leistung ordnungsgemäß erbracht und nach vereinbarten Entgelten…