Wann ist eine Selbstanzeige im Steuerrecht möglich?
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Die Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt und stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Hat der Täter eine wirksame Selbstanzeige gestellt, wird er für seine begangene Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht bestraft.