Diese Unterlagen müssen Sie im Bundesanzeiger offenlegen
Welche Unternehmen eine Offenlegungspflicht haben
Bestimmte Unternehmen müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen einmal pro Geschäftsjahr nach Feststellung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger offenlegen. Das gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG, AG und KGaA sowie einige haftungsbeschränkte Personengesellschaften, wie die GmbH & Co. KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftet.
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