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Urteil
26. Februar 2026

Steuern sparen trotz Mietrück- zahlung an sich selbst?

GmbH+
Steuern sparen trotz Mietrück- zahlung an sich selbst?
Bild: © StockerThings/iStock/Getty Images Plus
Ein Gesellschafter vermietet an seine eigene gemeinnützige GmbH und spendet ihr zugleich die Mittel für die Mietzahlungen – kann das steuerlich funktionieren? Ja, sagt das Finanzgericht Münster: Bei klarer Trennung und fremdüblichen Verträgen sind Spendenabzug und Verlustverrechnung möglich. Der Fall zeigt, worauf Praktiker bei ähnlichen Gestaltungen achten müssen.

Der Streitfall

Ein Unternehmer gründete eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) zur Förderung von Kunst & Kultur. Er vermietete dieser Gesellschaft seine Immobilie zur Nutzung als Museum. Da die gGmbH die Mietzahlungen aus eigenen Mitteln nicht erwirtschaften konnte, gab er eine Patronatserklärung ab und stellte die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung, die die gGmbH wiederum als Miete an ihn zahlte. Die Geldleistungen an die gGmbH machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Spenden geltend. Gleichzeitig erklärte er Verluste aus der Vermietung als gewerbliche Verluste im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (die Betriebsausgaben waren höher als die erzielten Mieteinnahmen).

Joachim Welper
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