Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen
Grundsatz: Verluste aus Gesellschafterdarlehen sind oft steuerlich nicht abziehbar
Wer als Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gibt, muss wissen: Verluste aus solchen Darlehen sind grundsätzlich steuerlich nicht abziehbar. Das regelt § 8b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Hintergrund: Das Gesetz soll verhindern, dass Gewinne aus Beteiligungen steuerfrei vereinnahmt und gleichzeitig Verluste aus der Finanzierung derselben Gesellschaft steuermindernd geltend gemacht werden.
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