GmbH und Gesellschafter – ungeklärter Vermögenszuwachs
Die Herkunft von Vermögenszugängen ist immer wieder Gegenstand bei Betriebsprüfungen. Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg stellt klar, dass bei ungeklärten Zugängen nicht die GmbH an sich steuerlich in Anspruch genommen werden darf, sondern ungeklärte Zuwächse stets nur dem Gesellschafter zugerechnet werden können (Urteil vom 16.08.2023, Az.: 10 K 2082/21).
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