Firmenfitnessprogramme
Gesundheit am Arbeitsplatz ist 2025 Topthema – betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Firmenfitness sind zentrale Handlungsthemen. Doch es geht nicht nur ums Wohlbefinden: Richtige Strukturierung nach Einkommensteuergesetz und Sozialversicherungsrecht kann erhebliche Netto-lohnvorteile und Sparpotenziale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen. Wir betrachten nachfolgend die 50-€-Sachbezugsregel (§ 8 EStG), den 600-€-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (§ 14 SGB IV).
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