Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht – was Unternehmen ab sofort beachten müssen
Einstieg: Barrierefreiheit im Netz – jetzt keine Kür mehr, sondern Pflicht
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) endet die Freiwilligkeit bei der digitalen Barrierefreiheit. Seit Ende Juni gilt: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richtet, muss sicherstellen, dass diese auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind. Das betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern erstmals auch privatwirtschaftliche Unternehmen – darunter insbesondere GmbHs im B2C-Bereich, wie Online-Shops, Dienstleistungsunternehmen mit Buchungssystemen oder Banken mit digitalen Kundenportalen.
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